Benötigen Sie die Dienste eines Sachverständigen?
Der Sachverständige prüft, ob die handwerkliche Ausführung ordnungsgemäß erfolgt ist, und ist im Schadensfall befähigt, eine fachgerechte Ursachenanalyse durchzuführen.
Mathias Hartwig, ein öffentlich bestellter und vereidigter Sachverständiger für das Bodenleger Handwerk sowie stellvertretender Obermeister der Landesinnung Hamburg für Parkett- und Fußbodentechnik, steht Ihnen mit seiner Kompetenz und langjährigen Erfahrung gerne zur Verfügung.
Gerichtsgutachten für Amtsgerichte, Landgerichte.
Beweissicherungsgutachten
Beweissicherung bei Bauvorhaben die noch nicht abgeschlossen sind, um Schäden und Mängel festzuhalten.
Schiedsgutachten für eine außergerichtliche Einigung. Beide Parteien müssen unterschreiben, das sie das Schiedsgutachten anerkennen. Sobald das Schiedsgutachten vorliegt ist es rechtskräftig.
Privatgutachten für Privatpersonen, Firmen, Gesellschaften etc., ohne das die Sache schon Gerichtsanhängig ist.
Versicherungsgutachten für Versicherungen, um Schäden schriftlich festzuhalten und die Kosten zu schätzen.
Gutachtliche Stellungnahmen, kurzes schriftliches Statement, ca. zwei Seiten.
Mediation für eine außergerichtliche Konfliktbereinigung.